Foto: Arndt Zimmermann

Verein "Angelfreunde" Weinböhla e.V.

Mitglied im Anglerverband "Elbflorenz" Dresden e. V.

Änderung Hechtschonzeit am Dreiweiberner See (D07-136)

Verlängerte Hechtschonzeit am Dreiweiberner See (D07-136) aufgehoben!

Verlängerte Hechtschonzeit am Dreiweiberner See (D07-136) aufgehoben!

 

Auf Grundlage einer durch die Fischereibehörde genehmigten Änderung des Hegeplans gilt künftig am Dreiweiberner See die gesetzliche Hechtschonzeit vom 01.02. - 30.04. eines jeden Jahres.

 

Somit können Hechte ab dem 01. Mai gezielt beangelt und entnommen werden.

 

Alle weiteren Sonderbestimmungen bleiben bestehen und sind jederzeit im Angelatlas-Sachsen einsehbar.

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